Satzung

Der satzungsmäßige Zweck des Vereins ist  "die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur, des Sports und des Völkerverständigungsgedankens" und steht im Einklang mit den gemeinnützigen Zwecken der Abgabenordnung.

Der Verein agiert bewusst überparteilich. Gleichzeitig wird die deutsch-englische Partnerschaft zwischen Königstein im Taunus und Faringdon nicht als Konkurrenz zu den anderen bestehenden städtischen Partnerschaften gesehen sondern ganz bewusst der Gedanke der internationalen Völkerverständigung durch Verbindung des Vereines in die anderen Partnerstädte und durch enge Zusammenarbeit mit den anderen Partnerschaftsvereinen zusätzlich belebt.

Die vollständige Satzung kann hier eingesehen werden: Satzung Förderverein Faringdon.pdf